Neben den Elternbeiträgen gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW, die vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. dem Jugendamt der Gemeinde erhoben werden und sich nach Höhe des Einkommens richtet, verpflichten sich die Personensorgeberechtigten des Kindes zur Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrages an den Trägerverein.
Die Vereinsbeiträge werden größtenteils dazu verwendet, um die laufenden Kosten des Kindergartens zu decken (Raummiete, Nebenkosten, Ausflüge der Kinder, Neuanschaffungen).
Die Höhe des Kostenbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt
- Der Vereinsbeitrag für das erste Kind beträgt zur Zeit 38,00 €
- Für jedes weitere Kind beträgt der Vereinsbeitrag derzeit 31,50 €.
- Das Essensgeld wird gesondert erhoben und beträgt momentan 112,00 € je Kind.